Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5913
OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95 (https://dejure.org/1996,5913)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.04.1996 - 5 U 173/95 (https://dejure.org/1996,5913)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. April 1996 - 5 U 173/95 (https://dejure.org/1996,5913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Unterlassen der Überweisung an einen anderen Arzt, Kinderarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95
    Durch die Versäumnisse bei der Befunderhebung muss die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden erschwert oder vereitelt worden sein (BGH, NJW 1988, 2949, 2951).

    In diese Richtung gehen auch die Entscheidungen vom 28.6.1988 (VersR 1989, 80, 81) sowie vom 18.4.1989 (VersR 1989, 701, vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1994, 313; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 21.12.1993 nicht angenommen).

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95
    Dass Versäumnisse von Ärzten nebeneinander sowohl unter dem Gesichtspunkt des groben Behandlungsfehlers als auch der gebotenen Befunderhebung zu prüfen sind, hat der BGH insbesondere in seiner Entscheidung vom 10.11.1987 (VersR 1988, 293 ) ausgeführt.
  • BGH, 18.04.1989 - VI ZR 221/88

    Annahme eines groben Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95
    In diese Richtung gehen auch die Entscheidungen vom 28.6.1988 (VersR 1989, 80, 81) sowie vom 18.4.1989 (VersR 1989, 701, vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1994, 313; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 21.12.1993 nicht angenommen).
  • OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91

    Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95
    In diese Richtung gehen auch die Entscheidungen vom 28.6.1988 (VersR 1989, 80, 81) sowie vom 18.4.1989 (VersR 1989, 701, vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1994, 313; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 21.12.1993 nicht angenommen).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1990 - 14 U 38/87

    Haftung des Krankenhausträgers für niedergelassenen Konsiliararzt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95
    Einen etwa vergleichbaren Fall, in dem ein Frühgeborenes keiner Augenbehandlung zugeführt worden ist, hat auch das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, VersR 1992, 55) bereits entschieden und einen groben Behandlungsfehler bejaht, da ein solcher Fehler dem untersuchenden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfe.
  • OLG Stuttgart, 03.02.2016 - 1 U 135/15

    Arzthaftung: Erblindung eines Säuglings aufgrund eines groben Behandlungsfehlers

    2227 (Kleinkind, Unterbleiben augenärztlicher Kontrolluntersuchung nach Frühgeburt, grober Behandlungsfehler, Erblindung, Antrag 500 DM Rente: Kapitalbetrag 25.000 ? [indexiert 32.883], OLG Oldenburg - 5 U 173/95),.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht